Neben Fördermitteln ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Unternehmen interessant. Es handelt sich um eine Prämie für den Betrieb rein batterieelektrischen Nutzfahrzeuge (BEV), die jährlich vom Umweltbundesamt anerkannt wird.
Die durch E-Nutzfahrzeuge eingesparten CO₂-Emissionen werden über THG-Anbieter gebündelt, als Zertifikate an quotenpflichtige Mineralölkonzerne verkauft und im Anschluss vergütet.
Die Einnahmen richten sich unter anderem nach der Fahrzeugklasse und dem aktuellen Marktwert der Zertifikate. Neben der Vergütung pro E-Nutzfahrzeug und Jahr sind bei eigener Ladeinfrastruktur auch Erlöse für nachweisbar geladene Strommengen (MWh) möglich.
Gerade für Speditionen und Logistikunternehmen kann die THG-Quote dazu beitragen, Investitionen in Elektromobilität wirtschaftlicher zu machen.