Mieterstrom bezeichnet Strom, der in einem Gebäude (z.B. einem Mehrfamilienhaus)
mit Photovoltaik- oder Blockheizkraftwerksanlagen erzeugt und direkt an die Mieter
dieses Gebäudes geliefert wird, ohne dass der Strom über das öffentliche Netz
geleitet wird. Es ist ein Modell zur Förderung der dezentralen Energiewende, bei dem Mieter von den Vorteilen erneuerbarer Energien und oft auch von niedrigeren Strompreisen profitieren können.
Definition und Funktionsweise:
Mieterstrom wird oft mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern erzeugt, kann aber auch aus Blockheizkraftwerken oder anderen erneuerbaren Energiequellen stammen.
Der Strom wird ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz an die Mieter geliefert.
Mieter haben die Möglichkeit, ihren Strom direkt vom Vermieter oder einem Mieterstromanbieter zu beziehen, oft zu günstigeren Konditionen als beim örtlichen Grundversorger.
Mieterstrommodelle können verschiedene Formen annehmen, z.B. die direkte Vermarktung des Stroms durch den Vermieter, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder die Vermieter als Energieversorger.
Vorteile von Mieterstrom:
Für Mieter:
Zugang zu günstigerem Strom aus erneuerbaren Energien.
Beitrag zur Energiewende durch die Nutzung von Mieterstrom.
Potenzielle Einsparungen durch den Wegfall von Netzentgelten und Stromsteuern für den Mieterstromanteil.
Für Vermieter:
Erhöhung der Attraktivität der Immobilie.
Zusätzliche Einnahmen durch die Stromlieferung.
Beitrag zur Nachhaltigkeit und positiven Imagebildung.
Förderung von Mieterstrommodellen durch das EEG.
Für die Umwelt:
Reduzierung der Netzbelastung und Energieverluste.
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien.
Nachteile und Herausforderungen:
Für Mieter:
Die Abrechnung kann komplexer sein.
Es besteht die Möglichkeit, dass nicht immer ausreichend Mieterstrom zur Verfügung steht und zusätzlicher Strom aus dem Netz bezogen werden muss.
Für Vermieter:
Anfängliche Investitionskosten für die PV-Anlage.
Administrativer Aufwand bei der Abrechnung und Vertragsverwaltung.
Allgemein:
Die Umsetzung von Mieterstromprojekten erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Mieterstromprojekte.
Der Strompreis für Mieterstrom darf laut Gesetz maximal 90% des jeweiligen Grundversorgertarifs betragen.
Mieterstrom unterliegt der Umsatzsteuer.
Es gibt verschiedene rechtliche Aspekte, die bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen beachtet werden müssen, wie z.B. die Messkonzepte und die Abrechnung.
Fazit:
Mieterstrom ist ein vielversprechendes Modell für die Energiewende, das sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile bietet. Trotz einiger Herausforderungen und administrativer Hürden kann Mieterstrom einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigeren und dezentraleren Energieversorgung leisten.